Aufgrund des niedrigen Rentenniveaus ist es heute von
Nöten sich zusätzlich privat um seine Altersvorsorge zu kümmern,
denn die gesetzliche Rente stellt inzwischen lediglich eine finanzielle
Grundversorgung für den Ruhestand dar. Die Eigeninitiative in Bezug
auf die Altersvorsorge wird vom Staat in Form entsprechende steuerlicher
Vorteile gefördert.
So z.B. die Direktversicherung. Die Direktversicherung ist
eine Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber schließt
hierbei eine Rentenversicherung für seine Angestellten ab. Finanziert
der Arbeitgeber diese Versicherung, so kann er die Beiträge als
Betriebsausgabe von den Steuern absetzen und wird von den Beiträgen
zur Sozialversicherung befreit. Die Angestellten können ihre Versicherungsbeiträge
jedoch auch selbst finanzieren. Dies geschieht durch Entgeltumwandlung,
also durch den Verzicht auf einen Teil des Bruttogehaltes. Bis zu 4%
der Beitragsbemessungsgrenze wären hierbei steuer- und sozialversicherungsfrei.
Im Falle eines Arbeitgeberwechsels, kann die bestehende Versicherung
auf den neuen Arbeitgeber übertragen, bzw. das Kapital in dessen
Vorsorgemodell übernommen werden (Portabilität).
Mit erreichtem Rentenantrittsalter kann der Arbeitgeber selbst entscheiden,
ob er eine einmalige Kapitalzahlung oder eine lebenslange monatliche
Rentenzahlung bevorzugt. |